Fortbildung Betreuungskraft: Kreative Pflichtfortbildung mit Gartentherapie
Pflichtfortbildung muss nicht langweilig sein!
Entdecken Sie mit der Gartentherapie eine praxisnahe, kreative und motivierende Möglichkeit, Ihre gesetzliche Fortbildungspflicht nach §43b, §53b SGB XI zu erfüllen – und gleichzeitig neue Ideen für die Seniorenaktivierung in Ihrer Einrichtung zu gewinnen.